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Der juristische Streit um den Zirkusaffen Robby kann in eine neue Runde geben: Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg (OVG) hat die Berufung gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts zugelassen, wie ein Sprecher am gestrigen Mittwochnachmittag erläuterte. Die 1. Instanz hatte entschieden, das Besitzer Klaus Köhler den Affen an eine für die Resozialisierung von Schimpansen spezialisierte Haltungseinrichtung abgeben muss. Köhler, Chef des Wietzendorfer Zirkus Belly, will das nicht akzeptieren.

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