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Zu Beginn der Zwangsversteigerung gibt das Gericht zunächst bekannt, wer das Verfahren wegen welcher Forderungen betreibt und wer weitere Forderungen angemeldet hat. Auch der Verkehrswert, das geringste Gebot und die Rechte, die bestehen bleiben, werden genannt. Anschließend wird zur Abgabe von Geboten aufgefordert.

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