Öff. Fraktionssitzung Infobox

Nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz müssen Stadt- und Gemeinderäte öffentlich tagen, sofern nicht das öffentliche Wohl oder berechtigte Interessen Einzelner den Ausschluss der Öffentlichkeit erfordern . Ob auch Ausschusssitzungen öffentlich sind, kann der Rat in seiner Geschäftsordnung festlegen.

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