1 Verkehr Infobox
Die die rechtlichen Möglichkeiten für Geschwindigkeitsbeschränkungen aus Verkehrssicherheitsgründen sind in der Straßenverkerhsordnung eng gefasst. Denn Verkehrszeichen sind nur dort anzuordnen, wo das aufgrund der besonderen Umstände als zwingend erforderlich gilt. Das beduetet, dass beispielsweise ein Tempolimit nur dort angeordnet werden darf, wo es für die Sicherheit des Verkehrs nötig ist, weil auch ein ein aufmerksamer Verkehrsteilnehmer die Gefahr nicht oder nicht rechtzeitig erkennen kann und auch nicht mit ihr rechnen muss.