Beim Kraft-Chemieunfall seine Stärke bewiesen

Ob bei Hochwasser, der Suche nach Vermissten oder dem Aufbau von Zelten für Flüchtlinge die Bundeswehr kann bei sogenannter Amtshilfe um Unterstützung gebeten werden. Wenn es hart auf hart kommt und im Katastrophenfall nichts mehr geht, ist die Bundeswehr in unserem Land auf Grundlage des Artikels 35 des Grundgesetzes zur Stelle. Sie leistet im Ernstfall bei Großschadenslagen, wie Waldbränden oder Hochwassereinsätzen erforderliche Hilfe und Einsätze und unterstützt die Kreisfeuerwehren, das Deutsche Rote Kreuz, die Johanniter-Unfallhilfe, das Technische Hilfswerk, die DLRG, die leitenden Notärzte und Notfallseelsorger. Das Kreisverbindungskommando (KVK) bildet das Scharnier.

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