Tempo 30 – jetzt auch auf Kurzstrecken

Höchstens 300 Meter lang darf der Abschnitt sein und es muss ein direkter Zugang zum Kindergarten, zur Schule oder zum Alten- und Pflegeheim gegeben sein. Die neuen Anordnungen für eine streckenbezogene Geschwindigkeitsreduzierung auf einer Straße klingen zunächst streng, aber sie machen möglich, was lange nicht so einfach umzusetzen war. Die Straßenverkehrsordnungs wurde überarbeitet und nun steckt im Paragraphen 45, Absatz 9 Nr. 6 die Regelung auch ohne den Nachweis über das Vorliegen einer besonderen Gefahrenlage einen Tempo-30-Strecke auch an Hauptzufahrtsstraßen einzurichten.

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