Rat beschließt erstmals Veränderungssperre
Premiere im Sticht: Der Neuenkirchener Gemeinderat in seiner Sitzung am Donnerstagabend eine Veränderungssperre verhängt Damit greift die Kommune erstmals auf dieses planungsrechtliche Instrument zurück, um eine von ihr nicht gewollte Entwicklung im Kernort auszuschließen. Hintergrund ist der Aufstellungsbeschluss für die Änderung des Bebauungsplanes Nr. 22 Ortsmitte Neuenkirchen, den der Rat am 20. Oktober 2016 gefasst hat.