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Aufgrund der Verordnung über die Unterhaltung und Schau der Gewässer III. Ordnung für das Gebiet des Landkreises Heidekreis werden die Schaukommissionen am Sonnabend, 18. November, die in Frage kommenden Gräben schauen. Die räumungspflichtigen Eigentümer beziehungsweise Anlieger müssen die notwendigen Unterhaltungsarbeiten termingerecht durchführen.

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