Betroffene müssen in Aufnahmen einwilligen
Arena Lüneburger Land, Elbbrücke oder Wolfsdebatten künftig kann von Sitzungen des Lüneburger Kreistags auch live berichtet werden unter bestimmten Voraussetzungen. Bei zwei Neinstimmen sprachen sich die Kreistagsmitglieder gestern für Maßnahmen aus, die die Kommunikation zwischen dem Kreistag und den Einwohnern des Landkreises unter Einbeziehung der Neuen Medien verbessern sollen. Die Einschränkungen, festgelegt in Paragraf 4 der Hauptsatzung des Landkreises: Wollen Medienvertreter von einer Sitzung Film- oder Tonaufnahmen mit dem Ziel der Berichterstattung machen, ist dies dem Kreistagsvorsitzenden vor Beginn der Sitzung mitzuteilen. Der Vorsitzende hat die Kreistagsmitglieder darüber zu informieren, diese können verlangen, dass Aufnahmen von ihnen unterbleiben.