5 Infobox Haushalt

Ist bei Beginn eines Haushaltsjahres der Haushalt einer Kommune noch nicht genehmigt, gerät sie nach dem niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz in die vorläufige Haushaltsführung. Es gelten dann einstweilen die Steuersätze und der Stellenplan des Vorjahres weiter.

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