Infobox Wahlprognose
Mit der Novellierung des Bundesdatenschutzgesetzes zum 1. September 2009 hat die Bundesregierung die Erhebung und Nutzung personengebundener Daten für Zwecke der Markt- und Meinungsforschung ausdrücklich gestattet und dadurch die Arbeit von Meinungsforschungsinstituten auf eine rechtlich sichere Grundlage gestellt.