Gesetzesauslegung wird sonst nicht so geteilt
Die nach dem Zweiten Weltkrieg ab Juli 1945 umgesetzte Entnazifizierung der Siegermächte zielte auch darauf ab, die Justiz von allen Einflüssen des Nationalsozialismus zu befreien. Doch nach und nach tauchten NS-belastete Juristen wieder im Staatsdienst auf, wobei Lüneburg eine besondere Rolle spielte: Das Landgericht neigte laut Rechtswissenschaftlern wie Alexander von Brünneck, Mitglied der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer, unter den politischen Kammern in den 16 deutschen Oberlandesgerichtsbezirken zu einer besonders strengen Auslegung der Staatsschutzbestimmungen und verhängte verhältnismäßig harte Strafen. Das belegt ein jetzt erschienenes Heft der Lüneburger Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes Bund der Antifaschisten (VVN-BdA), das sich mit Verfahren der Kommunistenverfolgung in den 1950er- und 1960er-Jahren beschäftigt. Ein Schlag gegen die linke Opposition In einem ersten Teil hatte die VVN bereits vor Jahren die NSDAP-Parteikarrieren Lüneburger Richter und Staatsanwälte während der NS-Zeit und ihren Wiedereinstieg in die Justiz nach dem Krieg beleuchtet.