xBP 29-Gefahrenhinweis

bp Bergen. Auf das Betretungsverbot der Truppenübungsplätze Bergen und Bergen Ostenholzer Moor weist die Truppenübungsplatzkommandantur hin. Das Betretungsverbot gilt ständig und nicht nur an Schießtagen. Eine Gefährdung von Personen geht bei Missachtung des Verbots nicht nur vom Schießen, sondern auch durch den Übungsbetrieb mit getarnten und unbeleuchteten Gefechtsfahrzeugen, dem Einsatz von Manöver- und Darstellungsmunition sowie Straßenverschmutzung aus.

Orte

Organisationen

Themen