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ma Heidekreis. Augen auf beim Urlaubsgeld: Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) rät Beschäftigten im Heidekreis, sich von ihrem Chef nicht um die Extra-Zahlung bringen zu lassen. Zwar gebe es keinen gesetzlichen Anspruch auf ein Urlaubsgeld, erklärt Geschäftsführer Steffen Lübbert: Aber im Hotel- und Gastgewerbe oder der Lebensmittelindustrie hat die Gewerkschaft die Sonderzahlung nach einjähriger Betriebszugehörigkeit durch Tarifverträge fest geregelt. Die NGG Lüneburg kritisiert, dass trotzdem Tausende Beschäftigte in der Region beim Urlaubsgeld leer ausgehen.