xBP 26-meh_Abwasser
meh Faßberg. Während beispielsweise Schäden der Wasserversorgung schnell entdeckt werden, entzieht sich oft die Abwasserentsorgung einer einfachen Kontrolle, weil diese meist unterirdisch erfolgt. Laut Gesetz sind die Grundbesitzer für die Dichtigkeit der Abwasserentsorgung verantwortlich. Jedoch hat das Land Niedersachsen keine allgemeine rechtliche Verpflichtung zur Durchführung von Dichtheitsprüfungen an Privatleitungen eingeführt und hat es den Kommunen überlassen, derartige Regelungen zur Abwasserentsorgung zu treffen.