Ein wichtiger Schritt, aber kein großer Wurf
Nein, man kann nicht sagen, dass sich in Niedersachsen in Sachen Bürgernähe und Transparenz nichts täte. Doch zu den Schnellen und Dynamischen gehört das ländlich-konservativ geprägte Bundesland sicher nicht. Eher zaghaft, Schritt für Schritt, tastet es sich vor. 1993 fanden die direktdemokratischen Mitbestimmungsmöglichkeiten der Volksinitiative, des Volksbegehrens und des Volksentscheids Eingang in die Landesverfassung, drei Jahre später wurden Bürgerbegehren und Bürgerentscheid in die Kommunalverfassung aufgenommen.
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