25 OS 3244 Eva-Maria Hennig

Baumschutzverordnung - nein danke! Bestehende Gesetze sind nicht wirksam genug Im Dezember 2016 habe ich bei unserer Gemeinde einen Antrag auf eine Baumschutzverordnung für das Waldstück "Osterheide", das ich fast 25 Jahre gepachtet, gepflegt und geschützt hatte und das vor einiger Zeit in andere Hände gelegt wurde, gestellt. Dieser Antrag wurde von dem Gemeinderat einstimmig abgelehnt, diese Nachricht erhielt ich Ende Mai 2017. Ich wurde darauf hingewiesen, dass es ein "Niedersächsisches Gesetz über den Wald und die Landschaftsordnung" (NWaldLG) sowie das "Bundesnaturschutzgesetz" (BNatSchG) gibt.

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