Trotz Rechtsanspruch keine Hilfe

"Ich bin ein Mensch, der alle Wege nutzt", sagt Holger Brunken über sich. Doch an der Geltendmachung eines simplen Anspruchs, der ihm und seiner Frau Martina laut Elften Sozialgesetzbuch (SGB 11) zusteht, scheitert der umtriebige 54-Jährige. Offenbar kein Einzelfall: Undurchsichtige Gesetze, bürokratische Hürden und vor allem ein eklatanter Personalmangel in der ambulanten Pflege vereiteln immer öfter, dass Pflegebedürftige gesetzlich zugesprochene Leistungen auch tatsächlich erhalten. Im konkreten Fall geht es um Haushaltshilfe nach 45b SGB 11.

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