Internetbetrüger muss ins Gefängnis
Zweimal haben Gerichte ihm noch eine Chance mit Bewährungsstrafen gegeben nun geht es ins Gefängnis: Zu einer Freiheitsstrafe von sieben Monaten hat das Soltauer Amtsgericht einen 27 Jahre alten Mann aus Bergen verurteilt. Richterin Stefanie Schülter ahndete damit zwei Betrugsfälle im Juli und September 2016. Beide Male hatte der Hartz-IV-Empfänger im Internet Waren bestellt, obwohl er sie nicht bezahlen konnte. Der 27-Jährige ist bereits mehrfach vorbestraft, sein Strafregister enthält zwölf Eintragungen.