Haftstrafe nach Proqom-Pleite
Wegen gewerbsmäßigem Betrug in elf Fällen verurteilte die 1. Große Strafkammer am Lüneburger Landgericht den ehemaligen Inhaber und Geschäftsführer der Proqom Kommunikationslösungen GmBH zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahre und elf Monaten. Die Firma war Ihr Lebensweg. Die Geschäfte gerieten spätestens ab dem Jahre 2009 in eine Schieflage.