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Auch wenn das Gericht sein Urteil gesprochen hat rechtskräftig ist es damit noch nicht. Denn wer vom Amtsgericht verurteilt wurde und damit nicht einverstanden ist, kann Rechtsmittel einlegen: Berufung oder Revision. Im Berufungsverfahren werden noch einmal alle Tatsachen überprüft und die Beweisaufnahme wiederholt.

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