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Außer der Altersgrenze drehen sich die geplanten Änderungen des Brandschutzgesetzes noch um viele andere Punkte. So geht es um Gutschrift von Arbeitszeiten für Feuerwehrleute, damit sie durch ihren ehrenamtlichen Einsatz keine Nachteile im Beruf erleiden, zudem um Leistungen aus einem Fonds für Gesundheitsschäden im Dienst und der Kostenverteilung für Einsätze der Wehren.

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