Sieg gegen Zwangsjagd

Sieg für die Jagdgegnerin Susanne Ihden: Der Landkreis Lüneburg muss ihr Grundstück zur jagdfreien Zone erklären, das verkündete gestern nach mehr als zweistündiger Verhandlung die fünfte Kammer des Verwaltungsgerichts Lüneburg. Im Gegensatz zur unteren Jagdbehörde des Kreises sah das Gericht keine ausreichenden Gründe, den Anfang 2015 gestellten Antrag der Klägerin auf Befriedung aus ethischen Gründen ( ? 6? a Bundesjagdgesetz) abzulehnen.

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