xBP 03-Leserbrief

Im Niedersächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt vom 27. Juni 2012 steht im vierten Abschnitt Spielhallen : Der Abstand zwischen Spielhallen muss mindestens 100 Meter betragen. Maßgeblich ist die kürzeste Verbindung (Luftlinie) zwischen den Spielhallen. Die Gemeinden können bei Vorliegen eines öffentlichen Bedürfnisses oder besonderer örtlicher Verhältnisse ( ) einen geringeren Mindestabstand ( ) festlegen.

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