Heidekreis-Schul-App ist jetzt Biwapp
Wenn im Winter mit extremen Witterungs- und Straßenverhältnissen gerechnet werden muss, sind davon auch immer die Schulwege betroffen. Das kann zur Folge haben, dass Schülerinnen und Schüler die Schule nicht erreichen oder verlassen können, weil die Schülerbeförderung nicht mehr durchführbar ist oder weil das Zurücklegen des Schulweges eine unzumutbare Gefährdung darstellen würde. Ist die Sicherheit der Schulwege und der Schülerbeförderung nicht mehr gewährleistet, wird stets auch der Unterrichtsausfall angeordnet. Damit soll verhindert werden, dass Schülerinnen und Schüler trotz vorliegender Gefahrensituationen den Schulweg zurücklegen.