Die Gemeinde tritt vom Vorkaufsrecht zurück

Vorläufig kein Abriss, aber auch kein Kauf durch die Gemeinde: Für das Gebäude der ehemaligen Buchhandlung an der Soltauer Straße/Ecke Töpinger Straße in Bispingen besteht weiter eine Veränderungssperre, vom Vorkaufsrecht ist die Gemeinde aber inzwischen zurückgetreten. Das ist nicht mehr nötig, erklärte jetzt Bürgermeisterin Sabine Schlüter. Möglicherweise wäre die Gemeinde vor Gericht, dort wurde inzwischen geklagt, gescheitert. Auf dem Grundstück liegt kein Bebauungsplan, der nötig ist, um als Kommune überhaupt das Vorkaufsrecht wahrnehmen zu können.

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