Stundensatz von 45,70 Euro

Nach Veränderungen der gesetzlichen Vorschriften passte die Gemeinde Wietzendorf ihre Satzung für die Freiwillige Feuerwehr den geänderten gesetzlichen Vorgaben an. So wurde im Paragraf 1 neu auf die gleichberechtigten weiblichen Begriffe für Funktionsbezeichnungen hingewiesen. Neben der Festlegung der Führungsstruktur und den Aufgabenbereichen werden in den 18 Paragrafen der Satzung auch die Gründungen von Kinder- und Jugendwehren sowie einer Musikabteilung erfasst. In der Festlegung der Rechte und Pflichten der Einsatzabteilung wird die Verantwortung der freiwillig Dienstleistenden und deren Absicherung deutlich.

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