Naturschutzgebiet „Riensheide“ ist nicht zu beanstanden
Der 4. Senat des Niedersächsischen Oberverwaltungsgerichts hat durch Urteil vom 29. November 2016 (Az. 4 KN 93/14) entschieden, dass die Ausweisung des Naturschutzgebiets Riensheide mit Stichter See und Sägenmoor im Landkreis Heidekreis im Wesentlichen nicht zu beanstanden ist.