BGH kippt Sanitärhändler-Urteil

Die Hauptverhandlung dauerte sieben Monate bis die 3. Große Strafkammer am Landgericht Lüneburg im März 2016 ihr Urteil sprach: Der 34-Jährige Sanitärhändler aus Schneverdingen muss wegen Betrug in 104 Fällen für zwei Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Jetzt kann er auf eine mildere Strafe hoffen: Der Bundesgerichtshof (BGH) hat das Urteil teilweise aufgehoben, eine andere Strafkammer muss die Geschichte neu aufrollen. Die in der Anklage vorgeworfenen Straftaten begannen im November 2010.

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