Schäden vermeiden
Was bedeutet die Ausweisung als Überschwemmungsgebiet für die Anlieger? Für die Anlieger bedeutet die Festsetzung, dass nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) die Errichtung und Erweiterung von baulichen Anlagen grundsätzlich untersagt sind. Im Einzelfall kann die Untere Wasserbehörde davon abweichen. Aber der Verlust an Retentionsraum, also der Fläche seitlich der Flüsse und Bäche, auf der sich das Hochwasser ausbreiten und ansammeln kann, muss zeitgleich ausgeglichen werden.