Am Nikolaustag die Schulkinder für 2017 anmelden
Kinder, die ab dem 1. Oktober 2011 geboren sind, können auf Antrag der Erziehungsberechtigten zum 1. August 2017 eingeschult werden. Eine Aufnahme dieser Kinder erfolgt nur dann, wenn sie die für den Schulbesuch erforderliche körperliche und geistige Schulfähigkeit besitzen und in ihrem sozialen Verhalten ausreichend entwickelt sind.