Mehr Geld für Ratsmitglieder

Für ihre ehrenamtliche Tätigkeit sind die Abgeordneten in Stadt- und Gemeinderäten sowie im Kreistag angemessen zu entschädigen. So schreibt es das niedersächsische Kommunalverfassungsgesetz vor. Darin ist auch festgelegt, dass eine Kommission beim Innenministerium bis zum Beginn einer neuen Wahlperiode Empfehlungen erarbeitet. Das ist im Frühjahr geschehen.

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