Polizei beobachtet sieben Reichsbürger
So ganz durchblickte der 26-Jährige seine Argumentation schließlich selbst nicht und ließ das seinen Vater erklären. Doch in einem war sich der Zeitsoldat aus Munster ganz sicher: Er könne wegen der Trunkenheitsfahrt gar nicht verurteilt werden, schließlich gehöre er zum Diplomatischen Corps des Staates Germanitien, genieße Immunität und könne nicht von einem deutschen Gericht verurteilt werden. Das Amtsgericht sah das dann doch ein wenig anders und diese Auffassung gelte grundsätzlich, sagt Direktor Carsten Springer. Denn egal, ob Germaniten oder Reichsbürger, egal, ob Straf- oder Zivilprozess, für die Justiz steht nach Worten Springers eins fest: Die Rechtmäßigkeit der Bundesrepublik Deutschland ist für uns kein Diskussionsgegenstand.