Drei plus zwei
"Drei plus zwei" lautet die Zauberformel, mit der der Bundesgesetzgeber bürokratische Hürden bei der Integration in den Arbeitsmarkt abbauen will. Unternehmen, die Geflüchtete mit Aussicht auf Asyl als Auszubildende einstellen, sollen mittels der Formel größere Planungssicherheit bekommen: Für die Dauer der Ausbildung, in der Regel drei Jahre, sowie gegebenenfalls anschließend für zwei weitere Jahre als Mitarbeiter, sind Aufenthalt und Arbeitserlaubnis durch das in seinen wesentlichen Teilen am 6. August in Kraft getretene Integrationsgesetz nunmehr gesichert. Selbst wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (Bamf) den Asylantrag endgültig ablehnt, bleiben Aufenthalt und Arbeitserlaubnis zumindest für diesen Zeitraum davon unberührt.