Feuerteufel Infobox

Ein wenig zündeln, das ist kein Kavaliersdelikt, sondern ein Verbrechen, auf das Gefängnis steht. Das Gesetz unterscheidet dabei zwischen einfacher, schwerer, besonders schwerer sowie fahrlässiger Brandstiftung und Herbeiführen einer Brandgefahr (Strafgesetzbuch, 306). Grundsätzlich gilt: Wer fremde Gebäude oder Hütten, Betriebsstätten oder technische Einrichtungen, Maschinen, Warenlager oder -vorräte, Kraftfahrzeuge, Schienen-, Luft- oder Wasserfahrzeuge, Wälder, Heiden oder Moore oder land-, ernährungs- oder forstwirtschaftliche Anlagen oder Erzeugnisse in Brand setzt, wird mit Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren bestraft. In minder schweren Fällen kann das Gericht eine Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren verhängen.

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