Bauen mit Auflagen
In einer seiner kürzesten Sitzungen hat der Bispinger Gemeinderat die Finanzierung des Eigenbetriebs Breitband Bispingen und für bestimmte Straßenzüge eine Satzung zur Erhaltung und Gestaltung baulicher Anlagen für die Ortslage von Bispingen beschlossen. Betroffen sind die Behringer-, die Bahnhof-, die Berg-, die Haupt-, die Soltauer die Töpinger - und die Hützeler Straße komplett sowie die Borsteler Straße bis zum Bahnübergang und der Scharrler Weg komplett. In diesen Straßenzügen dürfen Veränderungen an baulichen Anlagen oder Nutzungsänderungen nur mit Genehmigung durchgeführt werden. Auch für die Errichtung einer neuen baulichen Anlage kann die Genehmigung versagt werden, wenn damit die städtebauliche Gestalt des Gebietes beeinträchtigt wird.