Meldung 5
nur vom Schießen, sondern auch durch den Übungsbetrieb mit getarnten und unbeleuchteten Gefechtsfahrzeugen, dem Einsatz von Manöver- und Darstellungsmunition sowie Straßenverschmutzung aus. Zudem gehen die übenden Soldaten auch nicht davon aus, unbeteiligte Personen im Übungsgeschehen anzutreffen. Blindgänger und andere nicht aufgefundene Munition stellen ein hohes Gefährdungspotenzial nicht nur auf Truppenübungsplätzen dar. Hier gilt ein absolutes Berührungsverbot.