Wahlzettel ist auch mit vier Stimmen noch gültig
Eigentlich ist die Sache klar: Jeder Wähler darf bei der Kommunalwahl höchstens drei Kreuze auf seinem Stimmzettel machen. Wer sich nicht so richtig entscheiden kann und mehr markiert, dessen Wahlzettel ist ungültig. Eigentlich. Denn es gibt eine Ausnahme, nach der auch vier Kreuze gültig sind.