Leserbrief Clementz

Die Türkei sichert vor dem Europarat (keine EU-Institution) zu: Rechtsstaatlichkeit soll gelten . Man achte auf das Wörtchen Soll . Kann und soll sind nach allgemeiner Verkehrsauffassung nicht rechtsverbindlich. Ich erinnere in diesem Zusammenhang nur an die Leiden der kurdischen Bevölkerung im Nordirak und im Grenzgebirge zur Türkei.

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