Wahre Rücksicht
Keine Frage: nur mal kurz was in der Stadt erledigt und schon ein Knöllchen an der Windschutzscheibe, das ist ärgerlich. Aber für das Falschparken lässt das Verkehrsrecht keine zwei Meinungen zu. Halb oder ganz auf dem Gehweg, ein ordentliches Stück über die Parkbucht hinaus oder zu nah an der Kreuzung das ist falsch geparkt. Wer das tut und dafür einen Strafzettel kassiert, sollte sich nicht über andere ärgern, sondern über sich selbst.