Gestohlene Fahrräder verkauft: Soltauer Amtsgericht verurteilt 23-Jährigen
Zwei Fahrräder für 70 Euro das schien in Ordnung zu sein. Das Geschäft hatte nur einen Haken: Die Drahtesel gehörten dem Verkäufer gar nicht. Das Soltauer Amtsgericht verurteilte den 23-jährigen Bauhelfer deswegen zu einer Bewährungsstrafe von drei Monaten. Nach dem Spruch von Richter Andre Beyer muss der Soltauer außerdem den Schaden wiedergutmachen, also 70 Euro an den Käufer zurückzahlen.