„Rufmord allererster Güte“

vo Soltau. Das wird teuer. 100 Tagessätze à 25 Euro muss ein 71-Jähriger aus der Neuenkirchener Ortschaft Grauen bezahlen, gut drei Monatseinkommen. Damit ahndet das Amtsgericht Soltau in einer von Richter Andre Beyer geführten Verhandlung die zweifache Beleidigung nach Paragraf 53 Strafgesetzbuch ein besonders schwerwiegender Fall, wie Beyer nach der Verkündung des Strafmaßes deutlich machte: Er sprach von einer Rufmordkampagne allererster Güte, wie ich sie selbst nicht erleben möchte .

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