BGH hebt Urteil teilweise auf
ben Lüneburg/Bispingen. Die juristische Aufarbeitung stand von Anfang und an unter keinem guten Stern und dauerte insgesamt siebzehn Monate. Wegen Diebstahl in besonders schwerem Fall erhielten zwei Beschuldigte im Planenschlitzer-Verfahren dreijährige Haftstrafen, ihr Komplize erhielt eine zweijährige Bewährungsstrafe. Der Bundesgerichtshof in Karlsruhe hob die Urteile für die Angeklagten, die der Vorsitzende Richter Axel Knaack hinter schwedische Gardinen schickte.