Nach Jobverlust mit Drogen gehandelt
wu Soltau. Als er arbeitslos wurde, suchte sich der Soltauer schnell eine neue Arbeit : Er stieg in den Drogenhandel ein. Genau deswegen verurteilte das Soltauer Schöffengericht den 30-jährigen Hartz-IV-Empfänger zu einer Bewährungsstrafe von 18 Monaten. Nach dem Spruch des Gerichts unter Vorsitz von Richter Andre Beyer muss der Mann außerdem 120 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.