Stadt beugt Klage vor

ph Schneverdingen. Der Brief vom Rechtsanwalt hatte es in sich. Das Vorgehen der Stadt Schneverdingen in Sachen Aldi-Markt sei fehlerhaft, hieß es da, es mangele an Planungsklarheit und Planungsehrlichkeit , der Entwurf eines Bebauungsplans für das Sondergebiet Inseler Straße/Marktstraße enthalte teilweise schlichtweg falsche Aussagen . Der Verfasser des Briefs, Rechtsanwalt Werner Reccius aus Hannover, folgerte: In seiner gegenwärtigen Fassung kann der Bebauungsplanentwurf nicht Grundlage eines rechtswirksamen Satzungsbeschlusses sein.

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