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Österreich: Einem alleinstehenden Asylbewerber, der in einer Gemeinschaftsunterkunft untergebracht ist, stehen monatlich maximal 40 Euro Bargeld zu. Zusätzliche Einmalleistungen gibt es für Bekleidung und Schulbedarf. Ein unbetreut wohnender Asylbewerber hat Anspruch auf maximal 320 Euro, dazu kommen beispielsweise Mietbeteiligungen von 120 Euro für Einzelne und 240 Euro für Familien. Frankreich: Je nach familiärer Situation stehen einem erwachsenen Asylbewerber, der in einer Unterkunft lebt, zwischen 91 und 718 Euro zu.

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