08 OS 2304 Frank Horn

Bargeldnutzung ist ein bürgerliches Freiheitsrecht auch entgegen anders gerichteter Bestrebungen der Bundesregierung, der EZB, des IWF und einiger EU-Mitgliedsstaaten, insbesondere Frankreich. Ein Bargeldverbot wäre Element einer freiheitlich und rechtsstaatlich bedenklichen Entwicklung, die in Deutschland, in (EU-)Europa und auch in Übersee schon länger zu erkennen ist. Sie dokumentiert sich etwa in staatlichen Defizit- und Verschuldungsquoten, die über den im Maastrichtvertrag festgelegten Grenzen liegen. Sie wird sichtbar in den Angriffen auf das Bankgeheimnis, in der Suche der Staaten nach immer neuen Einnahmequellen und vor allen beim Wunsch der Regierungen nach Zentralbankzinssätzen nahe oder unter Null.

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