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bz Soltau. Wer sich als Handwerker selbstständig machen möchte, betrieblich für Auszubildende zuständig ist oder das eigene Repertoire an Weiterbildungen sinnvoll erweitern möchte, erfüllt mit dem Nachweis Ausbildung der Ausbilder zum einen den erforderlichen Nachweis Teil IV der Prüfung Meister im Handwerk und weist zum anderen die Befähigung für die Übernahme von Aufgaben in der Berufsausbildung nach. In insgesamt vier Handlungsfeldern werden grundlegende Kenntnisse in der Anwendung klassischer und handlungsorientierter Ausbildungsmethodik vermittelt. Teilnehmende lernen alle Bereiche der betrieblichen Ausbildung in Form von theoretischen Grundlagen und praxisnahen Übungen kennen und vertiefen ihr Wissen hinsichtlich verschiedenster Problemstellungen im breiten Spektrum der Ausbildung.

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