Mit Herrn Jensen gegen Herzgewalt
bz Neuenkirchen. Wenn der Hamburger Polizist Jens Mollenhauer von Herzgewalt spricht, dann meint er den Paragrafen 185 aus dem Strafgesetzbuch, die Beleidigung. Auch die Körpergewalt und die Sachengewalt spricht er an. Durch diese Begriffe werden Tatbestände wie Körperverletzung und Sachbeschädigung auch für Grundschüler verstehbar.