Schülerbeförderung: Landkreis entscheidet

bz Soltau. Nach dem ersten Nachtfrost war es nur noch eine Frage der Zeit, bis auch der erste richtige Schnee fällt. Es kann kurzfristig zu Schulausfällen kommen, wenn auf rutschigen und glatten Straßen die Sicherheit des Schulweges und die Schülerbeförderung nicht mehr sicher gewährleistet werden können. Die Landesschulbehörde weist darauf hin, dass die jeweiligen Landkreise für die Schülerbeförderung zuständig sind und in der Regel erst am frühen Morgen des jeweiligen Schultages die Entscheidung treffen, ob Unterricht stattfinden kann oder nicht.

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